Kann man MediaPortal kommerziell nutzen? (1 Viewer)

mediaMANen

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July 27, 2006
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Hallo,
wie Ihr schon der Überschrift entnehmen könnt, habe ich ein paar Fragen zur kommerziellen Nutzung von MediaPortal.

1.) Ist es als Firma möglich, MediaPortal mit einem MediaCenter-PC zu verkaufen? D.h. eine Firma berechnet im Verkaufspreis nur den MediaCenter-PC und den Software Support sowie Eigenentwicklungen an der Software. Die eigentliche Software "MediaPortal" wird quasi dann nicht berechnet.

2.) Muss man als Verkäufer des MediaCenter-PC's zusammen mit MediaPortal gewisse Lizenzen, Patente oder Software-Rechte beachten?

Danke schon mal im Voraus für eure Antworten!
 

high

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    mediaMAN said:
    1.) Ist es als Firma möglich, MediaPortal mit einem MediaCenter-PC zu verkaufen? D.h. eine Firma berechnet im Verkaufspreis nur den MediaCenter-PC und den Software Support sowie Eigenentwicklungen an der Software. Die eigentliche Software "MediaPortal" wird quasi dann nicht berechnet.
    Ist möglich, solange der SourceCode dem Endnutzer mitgeliefert wird und Änderungen am SC dem Team/der Community zur Verfügung gestellt werden. Es wäre nett (aber keine Pflicht), das Developer-Team mit ein paar wenigen € pro verkauften PC oder ggf. Testhardware zu unterstützen.

    mediaMAN said:
    2.) Muss man als Verkäufer des MediaCenter-PC's zusammen mit MediaPortal gewisse Lizenzen, Patente oder Software-Rechte beachten?

    Die GPL
    http://www.gnu.de/gpl-ger.html
    Die sollte eigentlich alle wichtigen Fragen beantworten.
     

    kuehnch

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    Mediaportal steht unter GPL, was bedeutet:

    # Das Programm darf nach freiem Belieben verwendet. Kommerzielle Nutzungen sind dabei ausdrücklich eingeschlossen
    -> es ist also zulässig, die Software mit einem kommerziellen HW-Produkt zu vertreiben. Es ist auch zulässig, für die Software ein Entgeld zu berechnen.

    # Wenn das Programm verteilt wird, muss der Empfänger auch Zugriff auf den Quellcode erhalten, entweder, indem ihm der Quellcode direkt mit zur Verfügung gestellt wird oder aber eben auf Anfrage des Empfängers, wobei hier auch eine Gebühr für die Zustellung des Quellcodes erhoben werden kann.
    -> der Empfänger der Software hat das Recht, die erhaltene Software kostenlos weiter zu verteilen oder gar selber zu veräußern.

    # Modifikationen können an der Software nach Belieben vorgenommen werden. Der Quellcode der modifizierten Software muss aber zur Verfügung gestellt werden, wenn dies vom Empfänger gewünscht wird. Ist also wie in Punkt2
    -> modifizierte Software muss nicht zur Verfügung gestellt werden. Man kann Mediaportal also seinen Bedürfnissen nach anpassen und ausbauen und ist nicht verpflichtet, diese Änderungen öffentlich zugänglich zu machen - wenn jedoch eine Veröffentlichung erfolgen soll, dann nach den zuvor genannten Regeln...

    Zusammenfassend:
    - du darfst Mediaportal kommerziell veräußerter Hardware beilegen und sogar was dafür kassieren
    - du darfst Mediaportal nach Belieben erweitern
    -> du musst immer die Möglichkeit des Zugriffs auf den Quellcode der MP-Version zur Verfügung stellen, welche du veröffentlichst (inkl. aller Eigenentwicklungen, die mit MP verzahnt sind und nicht als eigenes Produkt unter eigener Lizenz aufgefasst werden können).
     

    mediaMANen

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    July 27, 2006
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    Super!
    Danke für die schnelle Antwort!
    Guckt bitte noch mal morgen im laufe des Tages in meinem Beitrag, wir haben da einen ganz besonderen Leckerbissen mit MediaPortal vor ;)
     

    Paule2Foul

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    July 23, 2006
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    mediaMAN said:
    Super!
    Danke für die schnelle Antwort!
    Guckt bitte noch mal morgen im laufe des Tages in meinem Beitrag, wir haben da einen ganz besonderen Leckerbissen mit MediaPortal vor ;)

    Ich such wie verrückt den "Leckerbissen"... ???


    Gruß
    ____Paule
     

    infinite.loop

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    kuehnch said:
    Zusammenfassend:
    - du darfst Mediaportal kommerziell veräußerter Hardware beilegen und sogar was dafür kassieren

    VORSICHT!

    Man darf nur den entstandenen Aufwand in Rechnung stellen!
    d.h. Arbeitsaufwand (Installation, Konfiguration), Materialaufwand z.b. CD/DVD.

    Man darf nicht pauschal €100,- für die Lieferung/Beistellung von MediaPortal verlangen.
     
    B

    BassFan

    Guest
    Ich denke das ist sehr problematisch.
    Solange es sich ausschließlich um MediaPortal handelt dürfte das kein problem sein.
    Was ist aber mit den ganzen Add-Ons , Plugins und so weiter ?
    Die nicht der GPL unterliegen ?

    Beispiel : Bass Audio Library !
    Denke da besteht noch ein bedarf an dies zu klären.
    Meine Soft .. BassVis integriert in My Music
    :sorry: das ich das ansprechen muss ist grundsätzlich frei solange
    sie nicht in kommerziellen Programmen verwendet bzw.. kein Geld damit verdient wird.

    gruss BassFan
     

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