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<blockquote data-quote="kuehnch" data-source="post: 116470" data-attributes="member: 21360"><p>Mediaportal steht unter GPL, was bedeutet:</p><p></p><p># Das Programm darf nach freiem Belieben verwendet. Kommerzielle Nutzungen sind dabei ausdrücklich eingeschlossen</p><p> -> es ist also zulässig, die Software mit einem kommerziellen HW-Produkt zu vertreiben. Es ist auch zulässig, für die Software ein Entgeld zu berechnen. </p><p></p><p># Wenn das Programm verteilt wird, muss der Empfänger auch Zugriff auf den Quellcode erhalten, entweder, indem ihm der Quellcode direkt mit zur Verfügung gestellt wird oder aber eben auf Anfrage des Empfängers, wobei hier auch eine Gebühr für die Zustellung des Quellcodes erhoben werden kann.</p><p> -> der Empfänger der Software hat das Recht, die erhaltene Software kostenlos weiter zu verteilen oder gar selber zu veräußern.</p><p></p><p># Modifikationen können an der Software nach Belieben vorgenommen werden. Der Quellcode der modifizierten Software muss aber zur Verfügung gestellt werden, wenn dies vom Empfänger gewünscht wird. Ist also wie in Punkt2</p><p> -> modifizierte Software muss nicht zur Verfügung gestellt werden. Man kann Mediaportal also seinen Bedürfnissen nach anpassen und ausbauen und ist nicht verpflichtet, diese Änderungen öffentlich zugänglich zu machen - wenn jedoch eine Veröffentlichung erfolgen soll, dann nach den zuvor genannten Regeln...</p><p></p><p>Zusammenfassend:</p><p> - du darfst Mediaportal kommerziell veräußerter Hardware beilegen und sogar was dafür kassieren</p><p> - du darfst Mediaportal nach Belieben erweitern</p><p>-> du musst immer die Möglichkeit des Zugriffs auf den Quellcode der MP-Version zur Verfügung stellen, welche du veröffentlichst (inkl. aller Eigenentwicklungen, die mit MP verzahnt sind und nicht als eigenes Produkt unter eigener Lizenz aufgefasst werden können).</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="kuehnch, post: 116470, member: 21360"] Mediaportal steht unter GPL, was bedeutet: # Das Programm darf nach freiem Belieben verwendet. Kommerzielle Nutzungen sind dabei ausdrücklich eingeschlossen -> es ist also zulässig, die Software mit einem kommerziellen HW-Produkt zu vertreiben. Es ist auch zulässig, für die Software ein Entgeld zu berechnen. # Wenn das Programm verteilt wird, muss der Empfänger auch Zugriff auf den Quellcode erhalten, entweder, indem ihm der Quellcode direkt mit zur Verfügung gestellt wird oder aber eben auf Anfrage des Empfängers, wobei hier auch eine Gebühr für die Zustellung des Quellcodes erhoben werden kann. -> der Empfänger der Software hat das Recht, die erhaltene Software kostenlos weiter zu verteilen oder gar selber zu veräußern. # Modifikationen können an der Software nach Belieben vorgenommen werden. Der Quellcode der modifizierten Software muss aber zur Verfügung gestellt werden, wenn dies vom Empfänger gewünscht wird. Ist also wie in Punkt2 -> modifizierte Software muss nicht zur Verfügung gestellt werden. Man kann Mediaportal also seinen Bedürfnissen nach anpassen und ausbauen und ist nicht verpflichtet, diese Änderungen öffentlich zugänglich zu machen - wenn jedoch eine Veröffentlichung erfolgen soll, dann nach den zuvor genannten Regeln... Zusammenfassend: - du darfst Mediaportal kommerziell veräußerter Hardware beilegen und sogar was dafür kassieren - du darfst Mediaportal nach Belieben erweitern -> du musst immer die Möglichkeit des Zugriffs auf den Quellcode der MP-Version zur Verfügung stellen, welche du veröffentlichst (inkl. aller Eigenentwicklungen, die mit MP verzahnt sind und nicht als eigenes Produkt unter eigener Lizenz aufgefasst werden können). [/QUOTE]
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