Vorbemerkung: UPH-Zitate stammen von deren Webpräsenz, die Zitate von Cyberlink und Intel sind ebenfalls von deren Webpräsenz entnommen.
Es wird sachlich, objektiv und wahrheitsgemäß berichtet und die genannten technischen Zusammenhänge wurden ordentlich recherchiert bzw. getestet. Ich kann allerdings natürlich nur aus meiner speziellen Kundensituation erzählen, die durchaus so nicht übertragbar ist (zwischenzeitliche Änderung des Angebots usw.). Diese Rezension bezieht sich daher ausdrücklich auf die technische Lage Anfang 2022. Es sollte den Menschen bewusst sein, dass auch das Internet nur durch den einfachen Zugang nicht unbedingt die aktuelle Wahrheit abbildet. Es gibt Dienstleister und Anwälte, die sich darauf spezialisiert haben, eine sog. "Reputationsanalyse" durchzuführen und dafür zu sorgen, dass unliebsame Berichterstattung verschwindet. Nicht selten mit dem Argument der "Geschäftsschädigung", was aber kein juristischer Begriff ist. Bewertungsportale lassen oft nur positive Bewertungen zu oder werden von Anwälten unter Druck gesetzt, bestimmte Inhalte zu entfernen. Ebenso betrifft Derartiges auch vermeintlich offene Foren. Es ist mir vollkommen bewusst, dass Rezensionen, die unwahre Tatsachen behaupten, Beleidigungen enthalten oder wenn kein wirklicher Kundenkontakt stattgefunden hat, rechtswidrig sind. So etwas kommt im Folgenden daher auch nicht vor. Trotzdem wäre es hilfreich, diesen Beitrag zu dokumentieren. In Google Chrome ist es beispielsweise möglich, sich den Seitenquelltext anzeigen zu lassen und diesen lokal abzuspeichern. Im Falle eines mysteriösen Verschwindens des Beitrages kann er dann wiederhergestellt bzw. korrekt datiert werden.
Ich habe fast das Teuerste gewählt, was der Konfigurator hergegeben hat, also laut UPH: "Media Center – New York ist das technisch machbare im Bereich Media Center Hardware." "Media Center Referenz Gerät auf dem deutschen Markt".
Es wird sachlich, objektiv und wahrheitsgemäß berichtet und die genannten technischen Zusammenhänge wurden ordentlich recherchiert bzw. getestet. Ich kann allerdings natürlich nur aus meiner speziellen Kundensituation erzählen, die durchaus so nicht übertragbar ist (zwischenzeitliche Änderung des Angebots usw.). Diese Rezension bezieht sich daher ausdrücklich auf die technische Lage Anfang 2022. Es sollte den Menschen bewusst sein, dass auch das Internet nur durch den einfachen Zugang nicht unbedingt die aktuelle Wahrheit abbildet. Es gibt Dienstleister und Anwälte, die sich darauf spezialisiert haben, eine sog. "Reputationsanalyse" durchzuführen und dafür zu sorgen, dass unliebsame Berichterstattung verschwindet. Nicht selten mit dem Argument der "Geschäftsschädigung", was aber kein juristischer Begriff ist. Bewertungsportale lassen oft nur positive Bewertungen zu oder werden von Anwälten unter Druck gesetzt, bestimmte Inhalte zu entfernen. Ebenso betrifft Derartiges auch vermeintlich offene Foren. Es ist mir vollkommen bewusst, dass Rezensionen, die unwahre Tatsachen behaupten, Beleidigungen enthalten oder wenn kein wirklicher Kundenkontakt stattgefunden hat, rechtswidrig sind. So etwas kommt im Folgenden daher auch nicht vor. Trotzdem wäre es hilfreich, diesen Beitrag zu dokumentieren. In Google Chrome ist es beispielsweise möglich, sich den Seitenquelltext anzeigen zu lassen und diesen lokal abzuspeichern. Im Falle eines mysteriösen Verschwindens des Beitrages kann er dann wiederhergestellt bzw. korrekt datiert werden.
Ich habe fast das Teuerste gewählt, was der Konfigurator hergegeben hat, also laut UPH: "Media Center – New York ist das technisch machbare im Bereich Media Center Hardware." "Media Center Referenz Gerät auf dem deutschen Markt".
- UPH Media Center New York (schwarz)
- OrigenAE S21T (schwarz) mit IR310 FB (iMon)
- TV-Karte: DVB-S2 Dual Tuner mit CI Schacht
- Intel i5 10600K
- SSD M.2 (500 GB, NVMe)
- Arbeitsspeicher 16 GB (mit Kühlrippen)
- UHD Blu-ray 4K Laufwerk
- 1TB, 5400 rpm, silent HDD
- UPH Silent Option ++
- UPH Keyboard Alu
- Windows 10 Home
- UPH Media Center Distribution Prem. Deluxe inkl. Cyberlink PowerDVD 19 Ultra ("Auspacken, Anschließen, Heimkino neu erleben")
Das Gerät war mit einem Siegel versehen. Aufschrift: "Kontroll-Siegel. Nicht öffnen! Siegel nicht beschädigen! bei Beschädigung erlischt u.a. die Garantie"
- Mainboard Formfaktor Micro-ATX (µATX): MSI MPG Z490M Gaming Edge WiFi (MS-7C76) mit SGX Content Protection für Ultra HD Blu-ray-Support. Eine MSI-BIOS-Dokumentation konnte ich nicht finden, aber Referenzen bei ASUS und Gigabyte zeigen BIOS-Einstellungen bei den Z490-Chipsätzen mit "Software Controlled"-SGX. So auch hier: BIOS aufrufen durch die Entf-Taste beim Systemstart > links auf OC (Overclocking) > CPU Features > SW Guard Extensions (SGX) = "Software Controlled". SGX wurde allerdings durch Hacker so stark kompromittiert, dass diese Technologie von Intel aufgegeben wurde bzw. werden musste. Dieses Board dürfte mit entsprechender Firmware (BIOS Ver E7C76IMS.241, Datum: 11.03.2020) mit das letzte sein, welches das überhaupt noch kann. Ist mittlerweile aber praktisch nicht mehr verfügbar. Im Formfaktor µATX gibt es noch das ASUS ROG Strix Z490-G Gaming [WI-FI] in den Lagerbeständen bei einigen Händlern. Den Bezug zu µATX stelle ich deswegen her, weil das Gehäuse OrigenAE S21T im Februar 2007 von areadvd.de getestet wurde und dabei beim Einbau des Mainboards Probleme auftraten: "Mainboardschlitten um eine [sic!] Millimeter zu schmal, so dass Fullsize-ATX Boards nur mit Mühe implementierbar sind [...] ohne Anwendung von 'leichter Gewalt' ohnehin kein Einbau möglich gewesen wäre."
- Arbeitsspeicher: 2 x Kingston KF3200C16D4/8GX 8GB
- Prozessor: Intel Core i5-10600K (iGPU: UHD Graphics 630) mit SGX
- SSD: Western Digital WD_BLACK SN750 NVMe SSD 500GB, M.2 (WDS500G3X0C-00SJG0)
- Festplatte: Western Digital WD Purple 1TB, SATA 6Gb/s (WD10PURZ-85U8XY0)
- TV-Karte: Digital Devices Cine S2 V7 // nicht mehr lieferbar seitens des Herstellers
- CI-Modul: Digital Devices DuoFlex CI
- optisches Laufwerk: Pioneer BDR-S12UHT (offiziell für Ultra HD Blu-ray)
- Rapoo Wireless Multi-Media Touchpad Keyboard E2710 schwarz
- Seasonic 80+ Bronze Netzteil, 300 Watt Silent // an Gehäuserückseite abgelesen bzw. laut UPH-Website
Gesamtwert der gelisteten Hardware etwa 1.500 € (ohne Gehäuse, Kühler und Lüfter). Für diese Kalkulation wurden bewusst nicht die billigsten Internet-Anbieter referenziert. Das Gehäuse gibt es seit mindestens 7 Jahren schon nicht mehr fabrikneu, im Mai 2010 laut pcgameshardware.de für 850 €. UPH bietet das Gehäuse quasi aus dem Lager-Archiv-Bestand auch leer an (1569 €).
System-Preis: ca. 4500 €
PLUS:
- optisch sehr schönes Komplettsystem problemlos geliefert
- leise
- Top Bild in 4K-Auflösung (3840 x 2160) mit 60 Hz über integrierte Intel UHD Graphics 630 mit DisplayPort auf HDMI-Adapter
- digitaler Ultra-HD/HDTV Sat-Empfang
- Aufzeichnen von TV-Programmen
- Internet-Fernsehen (z.B. YouTube, Online-Mediatheken)
- Blu-ray-Wiedergabe
- DVD- und CD-Wiedergabe
- Internet-Radioempfang
- Radioempfang über Satelliten
- Wiedergabe Videodateien
- Wiedergabe Musikdateien
- Digitalfotopräsentation auf dem Fernseher
- elektronische Fernsehprogrammzeitung
- Internet-Box/Terminal
- Wikipedia Online Lexikon
- Wettervoraussage für mehrere Tage
- Film- und Musikdatenbank
- "UPH Media Center werden für den technischen Ernstfall mit einem kompletten Backup System geliefert". Dieser Ernstfall ist auch eingetreten und konnte aber durch das Backup System (Acronis) beseitigt werden. Gut gelöst. Es sind aber gute Computerkenntnisse zur Durchführung notwendig. Nicht selbsterklärend.
- sehr gut vorkonfiguriert (z.B. Senderlisten für TV)
- sehr guter Support über Telefon und E-Mail, sehr schnelle Reaktionszeiten
MINUS (mit Begründung):
- supportete HDMI-Box (Gefen HDMI Detective Plus) zum reibungslosen Aufrechterhalten der Verbindung zum Haupt-Anzeigegerät unterstützte nur eine Auflösung von 1080p Full HD. Wofür dann ein 4K-System und Ultra HD Blu-ray? Hätte ich diese HDMI-Box behalten, wären nochmal 200 € extra fällig geworden. Da hätte ich dann gleich bei dem sehr guten Macrosystem DVC-3000 System bleiben können, das bisher als Media Center über 8 Jahre genutzt wurde. Dafür gibt es aber keinen 4K-Nachfolger.
- Ultra HD Blu-ray-Wiedergabe funktionierte bei mir nicht. Das Gerät musste per HDMI an einen für Heimkinos üblichen Audio-Video-Receiver (AVR, Yamaha RX-A870) angeschlossen werden, um den entsprechenden HD-Sound zu haben und einen 4K-Fernseher (Sony KD-55XF9005) und einen 4K-Beamer (Sony VPL-VW270ES) zu versorgen. An diesem AVR ist bei mir auch ein Stand-Alone-4K Ultra HD Blu-ray Disc Player Oppo UDP-203 angeschlossen, der anstandslos in der beschriebenen Signalkette mit allen Eigenschaften inkl. High Dynamic Range (HDR = HDR10, HDR10+, Dolby Vision) funktioniert. Die Firma Cyberlink gibt für die von UPH verwendete Blu-ray-Player Software an: "Bildschirmanschluss: HDMI 2.0a/DisplayPort 1.3 Kabel ohne Adapter, Splitter oder Repeater". Letzteres ist in Heimkinos vor allem mit Beamer nicht üblich, teils sind bis zu 10 Meter Kabel nötig. Auf diesen Umstand wurde ich vorher nicht hingewiesen. Cyberlink: "Um die HDR-Funktion (High Dynamic Range) von Ultra HD-Blu-ray-Filmen zu aktivieren, muss das Anzeigegerät die HDR-Anzeigefunktion und die 10-Bit-Farbtiefenanzeigefunktion mit einer HDMI 2.0a / DisplayPort 1.4-Verbindungsschnittstelle unterstützen." Diese Schnittstellen waren so an diesem System nicht nativ vorhanden. Auch eine zusätzliche Grafikkarte hilft laut Cyberlink nicht weiter: "Ultra HD Blu-ray wird nur unterstützt, wenn der Bildschirm über die Intel Graphics (UHD630 oder Intel Iris Graphics 640) läuft und HDCP 2.2 unterstützt. Wenn Ihr Computer mehr als eine Grafikkarte enthält, wird Ultra HD Blu-ray nur auf dem Bildschirm unterstützt, der über die Intel Grafikkarte läuft und mit dieser verbunden ist." Das Label "UPH Media Center HTPCs weiterhin voll 'Ultra 4K Blu-ray Disc' kompatibel [...] mit Intel CPU Prozessoren der 10. Generation" war also leider bei mir so nicht zutreffend. "Voll kompatibel" müsste auch eine Unterstützung der HDR-Ableger HDR10+ und Dolby Vision umfassen. Das kann das von UPH eingesetzte Cyberlink PowerDVD 19 Ultra schon nicht. Der PC ist für Ultra HD Blu-ray-Wiedergabe unter allen verfügbaren Optionen leider die schlechteste Wahl. Cyberlink, die mit PowerDVD bisher die Wiedergabe von Ultra HD Blu-ray unterstützt haben, kapitulieren daher jetzt. Es lohne sich laut Cyberlink schlichtweg nicht mehr wirtschaftlich, den Support für das 4K-Medium fortzuführen (kostenpflichtige Patent-Lizenzierung). Die 3D-Medienwiedergabefunktionen, einschließlich der Wiedergabe von 3D-Videodateien, TrueTheater 3D, 3D-DVD, Blu-ray 3D usw., wurden bereits mit Versionen von CyberLink PowerDVD nach April 2020 nicht mehr unterstützt. Die von UPH eingesetzte Version 19 ist also diesbezüglich die letzte Version. Updates wird es dazu nicht mehr geben können. Wegen der von Intel nicht weiter betriebenen SGX-Unterstützung rät Cyberlink noch, alte Prozessor-Typen zu verwenden. Und als wäre das nicht schon genug, empfiehlt der Hersteller sogar, weder Windows noch Intel-Treiber zu aktualisieren, damit die Unterstützung von SGX nicht auf diesem Wege trotz kompatibler Hardware entfernt wird. Beim am 12. Mai 2022 erschienenen PowerDVD 22 wird von Cyberlink auf deren Website die Ultra HD Blu-ray gar nicht mehr erwähnt. Es ist von "verbesserte Blu-ray- und DVD-Wiedergabe" die Rede. Kein Logo mehr für Ultra HD Blu-ray und keine Vermarktung als Ultra HD Blu-ray-Player-Software.
--> Wenn du merkst, du reitest ein totes Pferd: Steig ab!
- Kein stabiles HDR. Das gelieferte System selbst stellte einen HDMI-Anschluss 1.4b (genutzt für das ins Gehäuse eingebaute TFT-Display) und einen DisplayPort 1.2-Anschluss bereit. Die im Prozessor integrierte Intel UHD Graphics 630 kann Bild und Ton über HDMI 1.4b (4096 x 2160 @ 30Hz) und DisplayPort 1.2 (4096 x 2304 @ 60Hz) ausgeben. Der HDMI-Anschluss ist für einen 4K-Fernseher oder -Beamer nicht zu empfehlen, da 30 Hz Bildwiederholfrequenz bei maximaler Auflösung für ein zuverlässig flüssiges HDTV- oder 4K-UHD-Bewegt-Bild wie beim Film schauen oder Fernsehen je nach Quellformat nicht ausreicht. Ständig manuell die Auflösung von 1080p60 auf 2160p30 ändern zu müssen ist ziemlich unkomfortabel. Darüber hinaus unterstützt HDMI 1.4 kein HDCP 2.2. Der UHD-TV-Referenzkanal auf Satellit Astra 19,2 Grad Ost "SES UHD Demo Channel" sendet mit einer Bildwiederholrate von 50 Hz, dem für UHD-TV festgelegten Farbraum ITU-R BT.2020 (definiert mit 10- oder 12-bit Farbtiefe) und der HDR-Farbübertragungsfunktion "Hybrid Log-Gamma" (HLG). Der DisplayPort-Anschluss kann 60 Hz über einen Adapter auf HDMI, was auch anstandslos mit dem für HDTV 1920 x 1080 Pixel definierten Farbraum ITU-R BT.709 (ohne HDR und mit 8-bit Farbtiefe) funktionierte und auch ein gutes Bild und den zugehörigen Ton lieferte. Wenn auch gemäß UHD-TV-Definition nicht korrekt farbecht, was aber weitgehend vernachlässigbar ist. 95% der Menschen würden das nicht merken oder mangels Vergleichsmöglichkeiten auch so annehmen. Aber es gibt halt die Enthusiasten, die sich mit 2 Monatslöhnen ein solches System kaufen und auch entsprechendes davon erwarten. Allerdings sieht die Spezifikation der DisplayPort Version 1.2 auch kein HDR vor. UPH gibt für das Media Center New York an: "HDR Support, HDMI 2.x". Wie bereits festgestellt, war HDMI 2.x bei meinem System nicht nativ vorhanden. Der für zusätzliche 76 € im selben Paket von UPH gelieferte Adapter Club 3D CAC-1070 („DisplayPort 1.2 to HDMI 2.0 UHD“; im Einzelhandel für ca. 35 € erhältlich) hat seitens des Herstellers Club 3D keine Angabe, dass er HDR-fähig wäre. Mit HDR müssen 25% mehr Bandbreite genutzt werden als ohne. Mit dem von Belkin mit HDR beworbenen Adapter AVC011btSGY-BL (für 23 € selbst beschafft) funktionierte es jedoch auch nicht. HDR wird offiziell von der HDMI® Licensing Administrator Inc. auch erst ab HDMI 2.0a (Zusatz "a") unterstützt. HDR war allerdings in den Windows Anzeigeeinstellungen mit einem 12,99-€-Kabel (Amazon CSL-Computer-Store, 4K 1m DisplayPort 1.2 zu HDMI Kabel - HDTV Kabel Standard 2.0 – UHD 3840 x 2160 @ 60 Hz) trotzdem zeitweise aktivierbar, allerdings leider in der erwähnten Heimkinoumgebung dauerhaft nicht stabil und damit real nicht nutzbar. Laut Auskunft der Video Electronics Standards Association (VESA) gibt es einige Hersteller, wie eben Intel, welche die HDR-Unterstützung auch auf DisplayPort 1.2 und 1.3 zurückportiert haben. Das garantiert aber offenbar keine Funktion mit den übertragenen HDR-Metadaten in der Signalkette, weil es von letzterer entscheidend abhängt. HDR-Übertragung unterscheidet sich zwischen DisplayPort und HDMI. Das kann mit nicht-nativen Verbindungen über Adapter funktionieren, muss aber nicht. Am ehesten, wenn der Bildschirm direkt an die Quelle angeschlossen wird ohne lange Kabel, Splitter oder Umschalter. Wie eben ein Monitor an einen Computer. Und dann auch kein HDR10, sondern nur 8-bit mit Dithering, also der Erzeugung des Eindrucks einer höheren Farbtiefe durch Fehlerdiffusionsverfahren, aufgrund der Limitierung durch Intel selbst und der DisplayPort Bandbreitenspezifikation High Bit Rate 2 (HBR2), abhängig vom zur Anwendung kommenden Video-Timing nach VESA CVT-RB-1 (DisplayPort) oder CEA-861. Nur die CEA-Timings sind offiziell von der HDMI® Licensing Administrator Inc. unterstützt. Immer bezogen auf 4K Ultra HD 3840 x 2160 @ 60 Hz (4K60), Farbformat: YCbCr, Farb-Unterabtastung 4:2:0. Alle getesteten Adapter und Kabel zeigten nicht mehr als eine HDMI-Taktfrequenz von 297 MHz, das ist sogar noch geringer als HDMI 1.4b es spezifiziert (340 MHz). Die Grafikeinheit ARM Mali-G31 MP2 eines 50-€-Streaming-Sticks zeigte folgendes Verhalten: BT.2020 12-bit HDR bei 445 MHz Taktfrequenz auf der HDMI-Leitung. Der oft als aktuelle Referenz genannte Ultra HD Blu-ray-Player Reavon UBR-X200 (ab 1800 €) nutzt als Grafikprozessor wie der Oppo UDP-203 den ARM Mali T860 MP2. Das theoretische Maximum der HDMI 2.0(a/b)-Verbindung liegt laut Spezifikation mit dem Schnittstellenstandard Transition Minimized Differential Signaling (TMDS) bei einer HDMI-Taktrate von 600 MHz. In Daten heißt das für das Bild theoretisch: Noch stabil sind 4K60 10-bit bei einer Farbunterabtastung von YCbCr 4:2:2, etwas über 80% Auslastung der Kapazität. Mit 12-bit stabil ist YCbCr 4:2:0 bei einer Auslastung von knapp 75%. Beides konnte das UPH-Gerät jedoch nicht ausgeben. Ein anderes System mit einer dedizierten Nvidia GeForce RTX 3050 zeigte die volle Nutzung der HDMI-Leitung mit BT.2020 12-bit HDR bei einer Farb-Unterabtastung von sogar auch 4:2:2 bei einer HDMI-Taktfrequenz von 594 MHz.
Nachfragen bei UPH waren leider ohne Ergebnis. Es folgte der einfache Hinweis, dass der gelieferte CAC-1070-Adapter bei "einigen" Kunden "definitiv" HDR könne. Damit war das Thema für UPH auch erledigt. Das impliziert leider, dass der Kunde selbst irgendwie schuld ist, wenn es nicht geht. Das kann man so sehen, ist aber in Hinblick auf den Anspruch "Media Center Referenz Gerät" und "beginnt der Service von UPH dort, wo die Hilfe des klassischen Einzelhandels aufhört" nicht angemessen. Aber natürlich kann UPH als System Builder auch nicht tausende mögliche Heimkinoumgebungen abtesten. Ganz echtes 4K-UHD-TV war bei mir also nicht stabil vorhanden, die Auflösung von 3840 x 2160 @ 60Hz aber sehr wohl. Mit einem weiteren System mit Intel Core i7-1185G7, integrierter also nicht-dedizierter Iris Xe Graphics (Tiger Lake GT2), nativem HDMI 2.0b-Anschluss und aktuellem Windows 11 funktioniert HDR inkl. HLG aber in der beschriebenen Heimkino-Umgebung verlässlich. Intel sagt zu selbst als kompatibel ausgewiesenen HDMI-Adaptern in "Artikel-ID 000029357 (Letzte Überprüfung 14.04.2022)": "Nur 4K, kein HDR-Support." Das bestätigte auch das Microsoft DirectX-Diagnoseprogramm (dxdiag.exe):
Card name: Intel(R) UHD Graphics 630
Manufacturer: Intel Corporation
HDR Support: Not Supported
Output Type: Displayport External
Display Color Space: DXGI_COLOR_SPACE_RGB_FULL_G22_NONE_P709
Monitor Model: VERTEX // HDfury 4K Vertex2 18Gbps; HDMI 4×2 Matrix/Splitter/Scaler for 4K HDR/Dolby Vision 18Gbps/600MHz; Anm. des Autors
Monitor Capabilities: HDR Supported (BT2020RGB BT2020YCC Eotf2084Supported )
Für das in allen Treiber- und Update-Belangen aktuelle Windows 11 System mit nativem HDMI 2.0b sagt die DirectX-Diagnose mit derselben Signalkette:
Card name: Intel(R) Iris(R) Xe Graphics
Manufacturer: Intel Corporation
HDR Support: Supported
Output Type: HDMI
Display Color Space: DXGI_COLOR_SPACE_RGB_FULL_G2084_NONE_P2020
Monitor Model: VERTEX // HDfury 4K Vertex2 18Gbps; HDMI 4×2 Matrix/Splitter/Scaler for 4K HDR/Dolby Vision 18Gbps/600MHz; Anm. des Autors
Monitor Capabilities: HDR Supported (BT2020RGB BT2020YCC Eotf2084Supported )
Wer ist da schuld? Intel? Microsoft? Der Mainboard-Hersteller? Der Kunde jedenfalls nicht.
Offizielle technische Daten HDMI:
HDMI | | Hz | HDCP 2.2 | HDR | HLG |
1.4 | 4K | 30 | Nein | Nein | Nein |
2.0 | 4K | 60 | Ja | Nein | Nein |
2.0a | 4K | 60 | Ja | Ja | Nein |
2.0b | 4K | 60 | Ja | Ja | Ja |
2.1 | 4K/8K | 120/60 | Ja | Ja | Ja |
- "Verwaltung aller Musik-, Video- und Fotodateien im hauseigenen Netzwerk": Dies lässt vermuten, man könne das Media Center im eigenen Netzwerk konfigurieren. Das stimmt theoretisch, war aber aufgrund der zur Systemstabilisierung in der UPH Media Center Distribution Prem. Deluxe gesperrten Windows-Administrator-Rechten in der Realität nicht so möglich wie das ein Netzwerkadministrator gewohnt wäre. UPH sieht das Gerät mit der UPH Media Center Distribution Prem. Deluxe inkl. Cyberlink PowerDVD 19 Ultra grundsätzlich so, dass sie als reines Hi-Fi-Gerät gemäß den UPH-Leitfäden genutzt keine Probleme haben. Das stimmt fast, aber eben dann auch mit Zugriffs-Einschränkungen bezüglich Windows- und Netzwerkkonfigurationen. Ausgeführt wurde Windows 10 Home, Version 1903, veröffentlicht von Microsoft im Mai 2019, Windows-Update war deaktiviert. Für diese Windows-Version sind übrigens auch diverse HDR-Probleme bekannt und dokumentiert. System wird möglichst ausschließlich von UPH gepflegt (kostenpflichtig): „bieten wir Ihnen in regelmäßigen Abständen komplett überarbeitete Media Center Updates ca. alle 12 Monate“. Dazu muss einem zu Windows 10 Version 1903 folgendes bewusst sein laut Microsoft: "These editions will no longer receive security updates after December 8, 2020". IT-Experten definieren ein sich so im Internet bewegendes System im Jahr 2022 als eine wandelnde Sicherheitslücke, da der PC durch Schadsoftware angreifbar ist. Windows ohne Sicherheits- und Qualitäts-Updates ist ein Risiko. Inwiefern UPH fähig war, das für die auf dem System vorhandenen Internet-Dienste abzufangen bleibt für den Nutzer unklar. Gemäß dem Bundesministerium der Justiz muss "der Händler durch Updates dafür Sorge tragen, dass diese Waren auch nach der Bereitstellung funktionstüchtig bleiben und insbesondere auch die IT-Sicherheit gewährleistet ist." Eine Strategie bezüglich IT-Sicherheit war seitens UPH nicht erkennbar. Im Gegenteil war zu vermuten, dass aufgrund des deaktivierten Windows-Update und der Ablehnung meiner Anfrage zum Update der Software Cyberlink PowerDVD auf Version 21 die UPH-Strategie bestand, die "Kompatibilität" zu Ungunsten der IT-Sicherheit zu bevorzugen. Die nach dem Kauf gelieferte Liste an Inkompatibilitäten ist jedoch sowieso schon über vier DIN-A4-Seiten lang.
--> Ein Windows-Computer ist kein Hi-Fi-Gerät!
- "Funktion Videoschnittsystem": Ein Videoschnittsystem im Sinne eines Macrosystem DVC-3000 (neu damals 3000 €) ist nicht inkludiert, wie man es aufgrund des Stichwortes "Videoschnittsystem" und dem Preis erwarten könnte. Das wird an anderer Stelle aber auch so von UPH angegeben, Lizenz für die empfohlene Software VideoReDo nochmal etwa 100 € extra.
~ "Ersetzt Spielekonsole": Wenn man aktuelle Konsolen wie die Xbox Series X oder die PlayStation 5 als Maßstab heranzieht, dann ist das allein schon wegen der von UPH eingesetzten Hardware absolut realitätsfern. Das gibt UPH aber an anderer Stelle auch so an.
- OrigenAE Original-Fernbedienung fast einwandfrei. Für die Internetdienste war aber die Tastatur erforderlich. Per Fernbedienung nicht möglich. Fernbedienung über Logitech Harmony Elite (Profil: iMon Pad) hatte zwar alle Befehle wie die Original-Fernbedienung, war aber etwas hakelig, ließ sich auch nicht über die Fernbedienungs-Parameter vollständig kompensieren. Es kam zu Doppelbefehlen oder ausbleibender Befehlsumsetzung. Das gesamte Heimkino (mit Beamer, Motor-Leinwand und allem Drum und Dran) muss in meinem Fall aber über die Harmony gesteuert werden, was mit allen anderen 10 Geräten auch problemlos funktioniert. Laut Harmony-Software sollte man auf "iMon" (ohne Pad) umstellen. UPH betonte aber die Features des iMon Pad als notwendig für die umfassende Fernbedienungsmöglichkeit des Software-Blu-ray-Players.
- Touchpad des UPH Keyboard Alu (unbeleuchtet) war blind schlecht bedienbar, es wurde ständig der "virtuelle Desktop" eingeblendet, wenn man nicht aufpasste, wo man hinfasst. Offenbar ein "Feature" von Windows 10, das aber auch durch UPH nicht abgeschaltet werden konnte. Die Empfehlung einfach genauer hinzuschauen, wo man den Finger ansetzt, ist da im abgedunkelten Heimkino nicht wirklich eine Lösung.
-- Kommunikation und Umgang beim Servicekontakt nach dem Kauf. Ich betone nochmal, dass dieser Punkt ausdrücklich subjektiv ist und bei anderen Kunden so nicht zutreffen mag. Jemand hat mir mal gesagt, ich wäre "nicht der einfachste Kunde". Generell war der Support wie erwähnt sehr gut und vor allem auch schnell. Verbesserungsvorschläge wurden zunächst angenommen. Klar wurde aber auch, wer der Meister und wer der Schüler sein sollte. Es gab daher eine Grenze, ab der die Stimmung kippte. Das bedeutet, dass alle Fragen, die zu sehr über die bereits auf der Webpräsenz beschriebenen Eigenschaften oder Konfigurationen hinausgingen, entweder ausweichend oder ablehnend beantwortet bzw. mögliche Defizite soweit es ging negiert wurden. Bei Hinweisen auf Quellen im Netz wurde mit "Hörensagen" abgewiegelt aber doch verlinkt, wenn es der eigenen Argumentation dienlich war. Der Ball wurde umgehend mir als Kunden zurückgespielt. Es wurde jedoch zugesichert, dass Defekte, die von UPH zu verantworten wären, kostenmäßig übernommen würden. Gerade das war sehr schwierig, denn UPH sieht bei sich grundsätzlich keine Defizite. Man berufte sich auf die eigenen internen Tests, die ja vor Warenauslieferung alle positiv verlaufen wären. Man habe eigentlich auch "keine Garantiefälle". Ich hatte den Eindruck, dass man bei UPH nicht wirklich wusste oder nicht wahrhaben wollte, was eigentlich der Unterschied zwischen der gesetzlichen Gewährleistung und einer Garantie ist. Die gesetzliche Gewährleistung gilt für Verbraucher automatisch bei jedem Kaufvertrag mit einem gewerblichen Händler und ermöglicht es Kunden beim Verkäufer 2 Jahre lang ab Kaufdatum einen Mangel geltend zu machen. In den ersten 6 Monaten gilt die Beweislastumkehr. Das heißt, dass der Verkäufer eine Schuld beim Käufer nachweisen muss. Mit Bestellungen ab 2022 wurde diese Regelung vom Gesetzgeber sogar auf 1 Jahr ausgeweitet. Diese Prüfung des Gewährleistungsanspruches hat der Verkäufer kostenlos durchzuführen. Das stellte so das Oberlandesgericht Düsseldorf in seinem Urteil 6 U 161/98 vom 20.10.1999 fest. In der Begründung heißt es: "Wendet er [der Kunde, Anm.] sich dann in leicht fahrlässiger Verkennung des tatsächlichen Verantwortlichen an seinen Computerverkäufer, scheint es nicht gerechtfertigt, ihn mit Kosten zu belasten. Mit Rücksicht auf die Komplexität der Materie muss seine Inanspruchnahme folglich auf Fälle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes beschränkt bleiben". Der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen wurde vom Oberlandesgericht Hamm im Urteil vom 27.09.1999 (13 U 71/99) ebenfalls recht gegeben. Laut dem Richterspruch rechne der Kunde allenfalls damit, dass Reklamationen als unberechtigt abgewiesen werden. Weil der Verkäufer zur Wahrung seiner Geschäftsinteressen gehalten sei, aufgrund einer Reklamation die Störungsursache zu überprüfen und näher einzugrenzen, dürfe der Kunde daher in besonderem Maße erwarten, dass dies kostenlos erfolge.
Garantie dagegen ist immer eine Zusatzleistung von Herstellern oder Händlern. Diese stellen dann auch die Bedingungen, wann ein Garantiefall eintritt. Ich habe gegenüber UPH nie von einer Garantie geschrieben, sondern von Prüfung als Gewährleistungsfall. Es kamen dann Andeutungen zu "Fehlbedienung", "unzulässigen" Veränderungen oder "falschen" Kabeln, die die Hardware angeblich kaputt machen könnten. Ein "falsches" Ändern der Bildschirmauflösung wurde unterstellt. Eine der primitivsten Einstellungen, die es gibt, ist ein Ändern der Bildschirmauflösung in den Windows-Anzeigeeinstellungen. Dass dabei etwas kaputt gehen soll, ist so in der PC-Technik nicht Stand der Dinge und hat sich auch als falsch erwiesen. Von großen Aufwänden und Kosten war die Rede, die ich als Kunde da dann tragen müsse. Nach Zurücksenden des Gerätes mit intaktem Kontroll-Siegel wegen Defekt des internen TFT nach knapp 3 Monaten Nutzung wurde die geschilderte Mentalität auch so gelebt: Nutzer schuld, Fehleranalyse ohne Reparatur: 682,14 €. Das ist kein Witz. Dafür gäbe es 2 Ultra HD Blu-ray-Player inkl. 4 Streaming-Sticks. Zugegebenermaßen habe ich versehentlich wohl einen Pin des äußerlichen VGA-Anschlusses beim Kabel-Einstecken verbogen, das aber nicht bemerkt und nach dieser Erkenntnis durch UPH deshalb um einen Kostenvoranschlag gebeten, aber direkt die genannte Rechnung erhalten. Dieser habe ich mit Hinweis auf meine Verbraucherrechte widersprochen und auch nicht bezahlt. Für einen Kostenvoranschlag gilt gemäß § 632 Abs. 3 BGB, dass seine Erstellung im Zweifel nicht zu vergüten ist und eine Vergütung einer vorherigen Vereinbarung dazu bedarf. Abgesehen davon, dass das übermittelte Dokument trotz ausdrücklicher Anforderung eines Kostenvoranschlages mit "Rechnung" überschrieben war, "sofort und ohne Abzug fällig", und es traurig ist, sich mit Rechtsfragen befassen zu müssen, ist dieser ganze Vorgang in Hinblick auf den Preis von über 4500 € für diesen HTPC-Rolls-Royce indiskutabel und lässt sich mit der von UPH eigentlich beabsichtigten Kundenzufriedenheit und dem eigenen Slogan "Das ist gelebter Service, denn bei UPH gilt: Alles aus einer Hand - Kompetent - Sicher - Servicestark" nicht vereinbaren. Ein zweiter Versuch war dann wirklich ein Kostenvoranschlag, der allerdings fast genauso hoch war: 653,64 €. Das habe ich abgelehnt. Das Gerät kam also unrepariert wieder zurück. Die Versandkosten (76 €) habe ich natürlich selbst getragen. Ich habe dann den fraglichen Pin des VGA-Anschlusses in 5 Minuten selbst gerade zu biegen versucht. Der Pin ist dabei abgebrochen. Allerdings hat sich das bestätigt, was ich an UPH schon 6 Wochen zuvor kommuniziert hatte: "Der Pin 15, der bei meinem OrigenAE-Gehäuse verbogen ist, ist ohne Funktion (N/C = No Connect = nicht belegt) und somit für das Monitorsignal in genannten Auflösungen nicht relevant." Das TFT funktionierte nun auch ohne diesen Pin wieder einwandfrei. Mit dem von UPH "nicht zugelassenen" Kabel. Was bei einer HDMI->VGA-Verbindung einer "Zulassung" durch den Verkäufer rechtfertigt, konnte mir nicht erklärt werden. Es handelte sich um ein handelsübliches Kabel gemäß den notwendigen Spezifikationen. Ich muss aufgrund dieser Umstände der zuerst versuchten Kostenauferlegung ohne Reparatur annehmen, dass seitens UPH genau das versucht wurde, was laut oben genanntem Urteil des Oberlandesgericht Düsseldorf schon 1999 in 6 U 161/98 gerügt wurde und verhindert werden soll: "denn sie begründet unter dem Gesichtspunkt der 'Abschreckungswirkung' die Gefahr einer faktischen Einschränkung der Gewährleistungsrechte der Kunden, durch die der Vertragszweck gefährdet wird. Es kann nicht ausgeschlossen werden, daß sich mancher Käufer [...] von der Erhebung berechtigter Mängelrügen abhalten läßt. Um einer nicht kalkulierbaren finanziellen Belastung zu entgehen, werden zweifelnde Kunden in zahlreichen Fällen zur Selbsthilfe mit ungewissem Ausgang greifen, statt ihre Rechte gegenüber der zur Beseitigung eines gewährleistungspflichtigen Mangels verpflichteten Beklagten geltend zu machen. Ein solches Vorgehen kann dann aber mangels sachgerechter Reparatur ggfls. dazu führen, daß das Vertragsziel, nämlich ein für den Kunden funktionsfähiger Computer, nicht erreicht wird." UPH teilte wie bereits angedeutet noch mit: "Wir weisen darauf hin, dass UPH Media Center ausschließlich mit dem von uns gelieferten Kabel genutzt werden dürfen!" Geräte, welche ohne Originalkabel retourniert würden, würden zukünftig ohne Prüfung zurückgesandt. Das stellt aus meiner Sicht einen weiteren unzulässigen Versuch dar, die Gewährleistungsrechte des Kunden einzuschränken oder auszuhebeln. Eine Fabrikatsbindung von äußeren Kabeln bei Computern ist genauso ungültig wie eine Fabrikatsbindung bei Reifen für Fahrzeuge. Letztere wurde schon mit 01.03.2000 von der Europäischen Kommission für unzulässig erklärt. Dass ich selbst wohl für den verbogenen Pin verantwortlich war, wurde von mir auch an keiner Stelle bestritten. Es steht außer Frage, dass Verkäufer/Unternehmer sich nicht alles bieten lassen müssen, was den Kunden mal so grad einfällt. Und auch wenn man als Unternehmer schon schwierige Fälle in der Vergangenheit hatte, ist es auch schon ganz ohne rechtliche Aspekte unklug dem (Neu-)Kunden das Gefühl zu geben, nicht ernst genommen zu werden. Von vorn herein schuld zu sein. Das zog sich durch einen guten Teil der After-Sales-UPH-E-Mail-Korrespondenz dazu. Ich habe mich um ausführliche technische Argumentation und Verbesserungsvorschläge bemüht aber damit leider nichts erreicht. Was der Meister nicht kennt, das gibt es eben auch nicht oder der Kunde ist schuld und hat etwas "immer wieder ignoriert" oder es war ihm etwas "nicht mehr präsent" wie mir mitgeteilt wurde. Obwohl unverständlich bleibt, was sich der Verkäufer von so einem Verhalten eigentlich verspricht, schien das seitens UPH aber nicht in schlechter Absicht zu geschehen. Es fehlte meinem Empfinden nach schlicht und ergreifend an Fähigkeit, sich in eine kundenorientierte Denkweise und eine angemessene Empathie einzufühlen. Man war einerseits zunächst bereit, am Samstag 2 Stunden lang Fernwartung über Teamviewer zu unterstützen (wobei ich als Kunde dann aber schlecht zu Wort kam), verwies andererseits bei der Rechnung von 682,14 € aber darauf, dass man ja eh schon sehr entgegen gekommen wäre. Aufwand der Fehleranalyse wäre angeblich noch ca. 50% größer gewesen. Der Stundensatz wäre schon vorab mit einem um 15% vergünstigten Wert angesetzt worden. Über den nicht berechneten Dokumentations- und E-Mail-Aufwand solle man wohl auch froh sein, denn das wären ja auch Kosten. Das wurde mir wirklich alles unverblümt so schriftlich mitgeteilt, obwohl ich auch an UPH zuvor aus meiner Sicht wertvolle Testergebnisse und Daten geschickt hatte. Hätte ich das und meinen eigenen E-Mail-Aufwand in Rechnung stellen sollen? Die genannte UPH-Rechnung war für mich inhaltlich überhaupt nicht nachvollziehbar und enthielt Positionen, die nichts mit dem TFT-Ausfall zu tun hatten. Ich muss leider sagen, dass ich so etwas noch nie erlebt habe. Und ich habe auch seit 20 Jahren Kunden in der Fahrzeugbranche, aber so ein Gebaren könnte ich mir ein paar Monate nach Verkauf des Top-Modells nicht leisten...
Das richtige Beschwerdemanagement (laut Gründerlexikon.de):
"Aktuelle Studien haben gezeigt, dass Kunden, deren Beschwerden ernst genommen, schnell und freundlich bearbeitet wurden, zu 80 Prozent auch in der Zukunft wieder bei dem betreffenden Unternehmen bestellen würden. Deshalb ist es sinnvoll, in das effektive Beschwerdemanagement zu investieren, auch wenn viele Unternehmen diese Aufgaben als zeitintensiv und mitunter sogar nicht lohnenswert ansehen. Dabei sollte bedacht werden: Es ist kostengünstiger, bestehende Kunden zu halten, als neue zu gewinnen. Zudem teilen sich unzufriedene Kunden meist mehreren Bekannten mit, die dann ebenfalls als Kunden ausfallen werden." [...] "Das Geheimnis der Kulanz liegt eben darin, dem Kunden trotzdem, das heißt ohne Rechtsanspruch, entgegenzukommen und ihn so als Kunde zum König zu machen. Interessant ist übrigens auch, dass der Kunde auch mal einen Fehler oder ein Versehen des Unternehmens verzeiht, wenn auf der anderen Seite mit genug Kulanz gearbeitet wird."
Anders formuliert: Wenn der Sitz im neuen Auto knarzt oder quietscht, dann sagt man dem Kunden nicht, dass er zu fett ist. Auch nicht, wenn es zutreffend ist. Sondern man sucht als Verkäufer nach der einfachsten Lösung für die Beanstandung und nicht das Problem hinter dem Lenkrad und berechnet dafür 15% oder sogar noch mehr vom Neupreis, ohne die eigentliche Beanstandung wirklich zu beheben.
"Support der Masstäbe setzt! [...] UPH Media Center sind keine Media Center von der Stange, sondern eine auf die Kundenbedürfnisse abgestimmte Multimedialösung die überzeugt! Testen Sie uns!"
Das habe ich hiermit. Es hat leider in Summe nicht überzeugt.
ALTERNATIVE:
- Amazon Fire TV Stick 4K Max für 65 €. Grafikeinheit Imagination Technologies PowerVR GE9215 GPU. 4K Ultra HD mit 60 Hz Bildwiederholfrequenz, mit Unterstützung für HDR10, HDR10+, Dolby Vision und immersivem Dolby Atmos-Audio. Neben YouTube, Spotify und zahlreich sonstig verfügbaren anderen Mediatheken-Apps usw. sind Streaming-Videoportale buchbar wie Prime Video, Netflix oder TV-Apps wie waipu.tv oder MagentaTV Flex. Alles monatlich kündbar und umfasst tausende Filme, Serien und bis zu 180 TV-Sender, die teilweise auch in die Cloud aufgezeichnet werden können. Echte 4K Ultra HD Inhalte sind beim Film-Streaming aber nicht die Regel, eine gute Übersicht bietet 4kfilme.de/4k-streaming. Geht man von Kosten von 50 € im Monat für die genannten Abo-Dienste aus, so kann man sich bei einem Budget von 4500 € 7 Jahre lang versorgen lassen. Bei Prime Video kosten manche Filme aber extra.
- Wenn nötig, kann noch ein Ultra HD Blu-ray-Player aus dem Einzelhandel (z.B. Media Markt) für etwa 200 € dazugekauft werden. Der kann dann auch ohne Adapter 3D-Filme, HDR10, HDR10+ sowie Dolby Atmos, Dolby Digital, Dolby Digital Plus, Dolby TrueHD, DTS und DTS-HD Master Audio über einen AV-Receiver und man muss sich mit nichts mehr dazu beschäftigen. Die Spielekonsolen Xbox Series X oder die PlayStation 5 (je ca. 500-700 €) können auch Ultra HD Blu-ray-Scheiben abspielen, wenn auch mitunter nicht so kompromisslos wie ein Stand-Alone-Player.
- Einen Laptop oder Tablet für alles andere hat man sowieso.