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<blockquote data-quote="Lehmden" data-source="post: 1184927" data-attributes="member: 109222"><p>Diese Geräte kann man in aller Regel nicht aufrüsten. </p><p>Sonst, kniffelige Frage. Hängt davon ab, ob das Koppeln einer Lizenz an bestimmte Hardware Komponenten wie RAM oder SSD gesetzlich überhaupt erlaubt ist. Was sicher ´legal" ist, ist die Lizenzen nur an bestimmte Geräte mit bestimmten Hardware Voraussetzungen zu verschenken. Ob sie dann aber erlischt, wenn der User das Gerät auf- oder umrüstet, weiß ich nicht, vermute aber eher mal, dass das nicht der Fall ist... Schließlich muss man die Lizenz ja immer auch auf eine komplett andere Hardware mitnehmen können und dürfen...</p><p></p><p>Ich habe übrigens gerade angefangen, meinen Hauptrechner auf Win10 zu upgraden. Nur damit mir die Lizenzen nicht verloren gehen, die ich hier noch rum liegen habe. Der erste Eindruck ist eher nicht toll. Nahezu gar nichts von meiner Hardware wird direkt unterstützt. Nicht mal die Haswell Grafik funktioniert "ab Werk". Von Drucker (Canon), Scanner (HP und Nikon) und Co mal ganz zu schweigen... Wird noch extrem viel Arbeit machen, bis das alles so läuft, wie ich mir das vorstelle, falls überhaupt. Als erstes kommt aber jetzt die TV Karte (läuft natürlich auch nicht ohne manuelle Installation) und dann MP2, damit ich nachher die DTM gucken kann...</p><p></p><p>Ach, ich habe das Win10 hier auf meinem "Ikea System" mit einer Windows 8 (nicht 8.1) Lizenz von einem Medion Laptop laufen, den ich auf Win7 zurück gerüstet habe. Die Lizenz habe ich als "Bezahlung" behalten, da der Besitzer des Laptops ja eine Win7 Lizenz hat und die Win8 Lizenz nicht mehr braucht. Geht einwandfrei und wurde sofort bei der Installation aktiviert. Der Laptop hat ja die Win7 Lizenz, wenn er auf Win10 aufgerüstet wird/wurde (wenn, dann nicht von mir), von daher ist das ja auch alles völlig legal. Und somit bleibt meine eigene Win7 Lizenz noch "jungfräulich" und ich kann problemlos wieder zurück, wenn ich will oder muss.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Lehmden, post: 1184927, member: 109222"] Diese Geräte kann man in aller Regel nicht aufrüsten. Sonst, kniffelige Frage. Hängt davon ab, ob das Koppeln einer Lizenz an bestimmte Hardware Komponenten wie RAM oder SSD gesetzlich überhaupt erlaubt ist. Was sicher ´legal" ist, ist die Lizenzen nur an bestimmte Geräte mit bestimmten Hardware Voraussetzungen zu verschenken. Ob sie dann aber erlischt, wenn der User das Gerät auf- oder umrüstet, weiß ich nicht, vermute aber eher mal, dass das nicht der Fall ist... Schließlich muss man die Lizenz ja immer auch auf eine komplett andere Hardware mitnehmen können und dürfen... Ich habe übrigens gerade angefangen, meinen Hauptrechner auf Win10 zu upgraden. Nur damit mir die Lizenzen nicht verloren gehen, die ich hier noch rum liegen habe. Der erste Eindruck ist eher nicht toll. Nahezu gar nichts von meiner Hardware wird direkt unterstützt. Nicht mal die Haswell Grafik funktioniert "ab Werk". Von Drucker (Canon), Scanner (HP und Nikon) und Co mal ganz zu schweigen... Wird noch extrem viel Arbeit machen, bis das alles so läuft, wie ich mir das vorstelle, falls überhaupt. Als erstes kommt aber jetzt die TV Karte (läuft natürlich auch nicht ohne manuelle Installation) und dann MP2, damit ich nachher die DTM gucken kann... Ach, ich habe das Win10 hier auf meinem "Ikea System" mit einer Windows 8 (nicht 8.1) Lizenz von einem Medion Laptop laufen, den ich auf Win7 zurück gerüstet habe. Die Lizenz habe ich als "Bezahlung" behalten, da der Besitzer des Laptops ja eine Win7 Lizenz hat und die Win8 Lizenz nicht mehr braucht. Geht einwandfrei und wurde sofort bei der Installation aktiviert. Der Laptop hat ja die Win7 Lizenz, wenn er auf Win10 aufgerüstet wird/wurde (wenn, dann nicht von mir), von daher ist das ja auch alles völlig legal. Und somit bleibt meine eigene Win7 Lizenz noch "jungfräulich" und ich kann problemlos wieder zurück, wenn ich will oder muss. [/QUOTE]
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