Verwendest Du den aktuellen oder den "legacy" Firewiretreiber unter Win7-64? Welcher Unterschied ergibt sich? Die Info stammt ja aus der RC.Zeit - kann man jetzt die DE-Karten auch mit dem normalen Treiber benutzen?
Wenn die Karte
Verwendest Du den aktuellen oder den "legacy" Firewiretreiber unter Win7-64? Welcher Unterschied ergibt sich? Die Info stammt ja aus der RC.Zeit - kann man jetzt die DE-Karten auch mit dem normalen Treiber benutzen?
Nein, wie schon erwähnt war es kein Hardware Problem und die mögliche Lösung wurde ja schon von Mercbac gepostet. Das mit den Legacy Driver steht ja sogar auf der digital-everywhere Seite.Wenn die Kartenicht im DeviceManager auftauch[ten], dann wäre es purer Zufall, dass ein anderer Treiber o.Ä. hilft. Dies ist bekanntermaßen ein Problem mit der Stromversorgung. Ohne jegliche Änderungen solltet ihr (sofern möglich) ein anderes Netzteil testen
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- Windows 7 users should always use the 1394 OHCI controller "legacy" driver!!! Read the document included in the setup for details.
Verwendest Du den aktuellen oder den "legacy" Firewiretreiber unter Win7-64? Welcher Unterschied ergibt sich? Die Info stammt ja aus der RC.Zeit - kann man jetzt die DE-Karten auch mit dem normalen Treiber benutzen?
Wenn die Kartenicht im DeviceManager auftauch[ten], dann wäre es purer Zufall, dass ein anderer Treiber o.Ä. hilft. Dies ist bekanntermaßen ein Problem mit der Stromversorgung. Ohne jegliche Änderungen solltet ihr (sofern möglich) ein anderes Netzteil testen
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Ausserdem macht sich Dein Vermieter strafbar, wenn er Dir die Schüssel verbietet. Das ist juristisch geregelt. Da müssen schon handfeste Gründe vorliegen, damit ein Vermieter eine Schüssel verhindern darf. Das Recht auf Information ist mittlerweile ziemlich weitreichend.
Das ist völlig falsch, das Recht auf Information ist an die Grundversorgung gekoppelt, welche mit den vorhandenen Kabelanschluss eindeutig erfüllt ist. Völlig ausreichend zur Grundversorgung. Der Vermieter hat also jegliches Recht, eine Schüssel zu verbieten.
Das ist völlig falsch, das Recht auf Information ist an die Grundversorgung gekoppelt, welche mit den vorhandenen Kabelanschluss eindeutig erfüllt ist. Völlig ausreichend zur Grundversorgung. Der Vermieter hat also jegliches Recht, eine Schüssel zu verbieten.
Das kann man so nicht sagen, das kann jedes Gericht/Richter anders sehen.
Zum Thema, klappt aber nur wenn man in 19,2° Ost freie Sicht hat: Digitaler Satelliten-Empfang trotz Vermieter-Nein - so geht's! - - Praxis + Test - SAT+KABEL - magnus.de
Ein Freund von mir hat seit 3 Jahren eine 30 cm Technisat Multitenne mit einer Spreizhalterung am Fenster. Gelegentlich bekommt er mal Post von der Hausverwaltung. Da das Teil eindeutig nicht fest am Gebäude verankert ist, für den Eigentümer keine Chance.
Bin in der glücklichen Lage, einen passenden Südbalkon zu haben. Deshalb konnte ich eine SAT-Schüssel aufstellen, gegen die kein Vermieter etwas haben kann weil am Haus nix verändert wurde und weil man sie von vorm Haus nicht sehen kann: