Sky Zwangstausch (2 Viewers)

Stéphane Lenclud

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    I'm still on V13. Should I already enable EMM blocker?
    Which ones of the three EMM? All of them? See screenshot below.

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    fischy667

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    Du hast nicht die neuste Version der Firmware, sonst hättest du einen anderen Punkt "sky de Verheiratung vorbeugen".

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    HTPCSourcer

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    Das ist sehr interessant. Die biegen ihre AGBs in Richtung Pairing hin.
    Hallo,

    ich habe heute das entsprechende Email von Sky erhalten. Ich bin zwar kein ausgebildeter Jurist, aber habe regelmäßig mit Vertragstexten zu tun, Das von dir implizierte "Hinbiegen" kann ich so nicht erkennen. Neu ist der Verweis auf die Zulässigkeit der Änderung des Verschlüsselungssystems, in dessen Zuge dann auch Karte und Receiver von Sky ausgetauscht werden dürfen. Die Kosten für eine solche Aktion wären allerdings beträchtlich, deshalb glaube ich nicht an ein flächendeckendes Vorgehen.

    Die ebenfalls neu gefasste Anpassung der Abonnementsgebühren, die nun um bis zu 5% erhöht werden dürfen, ohne dass dem Kunden (hört, hört, wir sind keine Abonnenten mehr) ein Sonderkündigungsrecht zustehen würde, dürfte hingegen in dieser Form rechtlich kaum durchsetzbar sein.

    Grüße, HTPC_Sourcer
     

    nu_81

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    Die Kosten für eine solche Aktion wären allerdings beträchtlich, deshalb glaube ich nicht an ein flächendeckendes Vorgehen.

    Hi,
    Das wurde bereits von Sky auf dem offiziellen "Sky & Friends Forum" bestätigt.
    Jeder Kunde der noch keinen Leihreceiver hat ist betroffen, ohne Ausnahme.
    Das ist eine europaweite Firmenentscheidung da spielen die Kosten keine Rolle.

    Ciao Nu
     

    HTPCSourcer

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    Hallo,

    Ich verfolge das erwähnte "Sky-Forum" nicht. In den AGB steht jedenfalls nicht, dass der Kunde einen Leihreceiver nehmen muss. Dort ist nur angeführt, das Sky das recht hat den leihweise zur Verfügung gestellten Receiver auszutauschen. Es existiert keine Verpflichtung, die den Kunden dazu zwingen würde, einen eigenen Receiver, der heute funktioniert, durch ein neues Gerät von Sky zu ersetzen.
     

    nu_81

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    November 15, 2009
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    Die ebenfalls neu gefasste Anpassung der Abonnementsgebühren, die nun um bis zu 5% erhöht werden dürfen, ohne dass dem Kunden (hört, hört, wir sind keine Abonnenten mehr) ein Sonderkündigungsrecht zustehen würde, dürfte hingegen in dieser Form rechtlich kaum durchsetzbar sein.

    Grüße, HTPC_Sourcer

    Sky spricht jedoch nicht von "Erhöhung", sondern von "Anpassung", denn damit ist bereits Premiere damals gescheit.

    http://juris.bundesgerichtshof.de/c...ument.py?Gericht=bgh&Art=pm&pm_nummer=0174/07
     

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